„Jugend musiziert 2024“ – Auftakt zum Landeswettbewerb am 8. März 2024

Nachhaltig wirken als Privatperson

Stifterin oder Stifter werden

Viele Menschen haben den Wunsch, im eigenen Leben etwas zu tun, das einen nachhaltig positiven Einfluss auf die Welt hat. Und vielleicht haben sie sogar ein Thema, das ihnen besonders wichtig ist, zum Beispiel die Kulturförderung oder der Tierschutz.

Es gibt eine gute Möglichkeit, dauerhaft Positives zu bewirken: mit der Gründung einer Stiftung! Und der gern gebrachte Einwand, man müsse für ein solches Engagement Millionär sein, zählt nicht. Das beweist die Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert (HRV) mit ihrer Gemeinschaftsstiftung „Gemeinsam Gutes tun“ im Generationenmanagement des Private Banking – die Optionen sind vielschichtig.

Die Gemeinschaftsstiftung der Sparkasse HRV – drei Möglichkeiten, nachhaltig Gutes zu tun für die Region

1. Spende an die Gemeinschaftsstiftung
Jeder kann der Gemeinschaftsstiftung einen Betrag zur Verfügung stellen, den die Stiftung wiederum innerhalb von drei Jahren und ihren Stiftungszwecken entsprechend verwendet.

2. Gründung eines Stiftungsfonds
Bereits ab 25.000 Euro kann innerhalb der Gemeinschaftsstiftung ein „eigener“ sogenannter Stiftungsfonds mit einem individuellen Stiftungszweck errichtet werden. Dabei ist die Verwendung der Erträge zweckgebunden und wird – zum Beispiel – auf begünstigte Einrichtungen in einem bestimmten Stadtteil begrenzt. Das Stiftungsvermögen kann jederzeit und in beliebiger Höhe aufgestockt und der Name des Stiftungsfonds individuell gestaltet werden.

3. Zustiftung in die Gemeinschaftsstiftung
Wer auf diese persönliche Zweckgebundenheit verzichten bzw. einen geringeren Betrag einbringen möchte, kann der Gemeinschaftsstiftung Mittel auch „zustiften“. Diese erhöhen damit das Stiftungsvermögen, und die Erträge werden durch den Vorstand der Gemeinschaftsstiftung entsprechend den Stiftungszwecken verwendet.

Der Vorteil einer Stiftung: Man investiert in die Zukunft, indem man nachhaltig Projekte unterstützt, die einem am Herzen liegen. Dies kann man bereits zu Lebzeiten tun. Es besteht aber auch die Möglichkeit, über das eigene Testament eine Stiftung zu gründen, die über das eigene Leben hinaus wirkt – eine sinnvolle Alternative, z. B., wenn keine Erben da sind.

Wer sich eine noch persönlichere Note wünscht, kann mithilfe der Sparkasse selbstverständlich auch eine rechtsfähige Einzelstiftung gründen. Dafür ist allerdings dann doch ein höheres Vermögen vonnöten, denn bei dieser Variante müssen bereits im Vorfeld viele administrative Fragen individuell geklärt werden.

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